Evaluation der Früherkennungsprogramme für mehr Qualität und Sicherheit

Das Ziel

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Richtlinie) das Nähere über die Durchführung der Früherkennungsprogramme Darmkrebs und Zervixkarzinom geregelt. Die Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit der oKFE-Programme sollen gemäß Richtlinie stetig erfasst, überwacht und verbessert werden. Dazu werden dezentral erhobene Daten von Leistungserbringern, Krankenkassen und Krebsregistern über eine zentrale Vertrauensstelle an eine unabhängige Auswertungsstelle übermittelt. Die Gesundheitsforen sind vom G-BA mit der Errichtung, dem Betrieb und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der oKFE-Auswertungsstelle zur Beurteilung der Qualität der oKFE-Programme beauftragt. Ziel ist es anhand der dokumentierten und übermittelten Daten die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu evaluieren und die Verfahren zur Krebsfrüherkennung zu verbessern.

Die oKFE-Auswertungsstelle unterstützt die Beantwortung, der in der oKFE-Richtlinie formulierten Fragestellungen:
  • Akzeptanz der Programme anhand der Teilnahmeraten
  • Effekte des Einladungswesens,
  • Ergebnisse der Screenings und der Abklärungsdiagnostiken,
  • Güte der Untersuchungen anhand der Anteile falsch-positiver Diagnosen,
  • Häufigkeit des Auftretens von Intervallkarzinomen,
  • Unterschiede hinsichtlich der verwendeten Tests,
  • Subgruppenanalysen hinsichtlich Inzidenz, Stadienverteilung und Sterblichkeit,
  • Komplikationsraten.

Die fachlichen und technischen Spezifikationen zur Programmbeurteilung werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des G‐BA erarbeitet und jährlich veröffentlicht. Diese sind für alle Beteiligten bindend. 

Datenflüsse zur oKFE-Auswertungsstelle

Der unabhängigen Vertrauensstelle nach § 299 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind Datenannahmestellen vorgelagert, welche die Daten der Leistungserbringer, Krankenkassen und Krebsregister entgegennehmen, überprüfen und hinsichtlich der Datenlieferanten pseudonymisieren (d.h. der konkrete Datenlieferant ist für nachgelagerte Stellen nicht identifizierbar). Die Vertrauensstelle führt anschließend die Pseudonymisierung der versichertenidentifizierenden Daten durch und leitet die Informationen an die oKFE-Auswertungsstelle weiter. Die Daten der unterschiedlichen oKFE-Programme werden in der oKFE-Auswertungsstelle zu keinem Zeitpunkt zusammengeführt und stets getrennt evaluiert. Versicherte haben die Möglichkeit, der Datenübermittlung und Auswertung zu widersprechen. Diese Widersprüche sind bei der zentralen Widerspruchstelle schriftlich einzureichen und werden der Vertrauensstelle mitgeteilt. Die oKFE-Auswertungsstelle führt die Programmbeurteilung auf Basis der übermittelten Daten und der erarbeiteten Fachkonzepte durch. Dazu steht der oKFE-Auswertungsstelle ein Expertengremium zur Seite. 

Datenfluss zur oKFE Auswertungsstelle
Datenflüsse zwischen den zentralen Institutionen zur Beurteilung der oKFE-Programme