Informationen für Versicherte

Das Ziel von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist es, Krebserkrankungen oder deren Vorstufen frühzeitig zu entdecken und somit behandeln zu können. Wird eine Krebserkrankung in einem frühen Stadium diagnostiziert, erhöht dies die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung und steigert die Überlebensaussichten der betroffenen Menschen. Früherkennungsuntersuchungen helfen, die Anzahl der Neuerkrankungen zu reduzieren und die Sterblichkeit zu senken. Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und effektiven Krebsfrüherkennung mit Minimierung des potenziellen Schadens wird in europäischen Leitlinien empfohlen, Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen sogenannter organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Programme) anzubieten. Die Gesundheitsforen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur unabhängigen Auswertungsstelle für die Beurteilung der oKFE-Programme benannt worden. Inhalt der oKFE-Programme sind u. a. regelmäßige Einladungen, verbunden mit begleitenden Informationen, Regelungen zum Datenschutz sowie Widerspruchsrechten mit dem Ziel, eine Programmbeurteilung zur Prozess- und Ergebnisevaluation vorzunehmen.

Was passiert mit den Versichertendaten?

Für die Beurteilung und Verbesserung der Krebsfrüherkennungsprogramme werden Daten von Leistungserbringern (d. h. Ärzten und Laboren), Krankenkassen und Krebsregistern über eine zentrale Vertrauensstelle an die oKFE-Auswertungsstelle übermittelt. Diese Daten werden ausschließlich pseudonymisiert übermittelt und ausgewertet, sodass kein Bezug zu einer natürlichen Person hergestellt werden kann.

Welche Informationen werden übermittelt?

Die Daten, welche an die oKFE-Auswertungsstelle übermittelt werden, umfassen neben Strukturdaten u. a. Informationen zu:

  • versandten Einladungen
  • eingegangenen Widersprüchen
  • Untersuchungsergebnissen
  • Diagnosen und Komplikationen



Anhand dieser Informationen sollen Fragestellungen beantwortet werden, die eine Weiterentwicklung und Verbesserung der oKFE-Programme ermöglichen. Fragestellungen betreffen z. B. die Teilnahme- und Früherkennungsraten, das Schadenspotential der Untersuchungen und die Effektivität des Einladungsverfahrens. Grundsätzlich gilt, dass beim Umgang mit personenbezogenen Daten die ärztliche Schweigepflicht und die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten und überwacht werden. Die Auswertungen finden ohne Rückschluss auf individuelle Personen statt. Dazu werden alle personenbezogenen Daten vor Übermittlung an die oKFE-Auswertungsstelle von einer zwischengeschalteten Vertrauensstelle pseudonymisiert. Die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme stellen eine Weiterentwicklung der bisherigen Früherkennungsuntersuchung dar.

Einladungswesen und Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigte werden in regelmäßigen Abständen von ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen informiert und explizit eingeladen. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist nicht an das Einladungswesen oder die Freigabe Ihrer medizinischen Daten gebunden. Damit einher gehen einige Neuerungen für Versicherte. 

Widerspruchsrechte

Einladungsverfahren:

 

Sie können weiteren Einladungen zu Früherkennungsuntersuchungen widersprechen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Krankenkasse, von der Sie die Einladung erhalten haben. 

 

Sie können nach Widerspruch zum Einladungsverfahren weiterhin an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen.

 

Datenübermittlung:

 

Sie können der Speicherung und Verarbeitung Ihrer medizinischen Daten widersprechen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Zentrale Widerspruchsstelle: https://widerspruchsstelle.de


Sie können nach Widerspruch zur Datenübermittlung weiterhin an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen.