Die Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Programme) sollen gemäß Richtlinie stetig erfasst, überwacht und verbessert werden. Zu diesem Zweck sollen Daten von Leistungserbringern, Krankenkassen und Krebsregistern über eine zentrale Vertrauensstelle an eine unabhängige Auswertungsstelle übermittelt werden. Die Spezifikationen zur Programmbeurteilung gemäß oKFE-RL werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erarbeitet und jährlich veröffentlicht. Diese sind für alle Projektbeteiligten bindend. Derzeit sind die Inhalte und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung und Übermittlung der Daten der Leistungserbringer und Krankenkassen spezifiziert. Als Leistungserbringer gelten Ärzte und Labore, die an der Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen beteiligt sind. Zudem übermitteln Krankenkassen einen Auszug der nach § 284 Absatz 1 SGB V erhobenen und gespeicherten Sozialdaten sowie Informationen zum Einladungswesen an die oKFE-Auswertungsstelle. Die Daten der unterschiedlichen oKFE-Programme werden in der oKFE-Auswertungsstelle zu keinem Zeitpunkt zusammengeführt und stets getrennt evaluiert.
Grundsätzlich erfolgt der Datenfluss von den Leistungserbringern zur oKFE-Auswertungsstelle über die Datenannahmestellen (DAS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die unabhängige Vertrauensstelle nach § 299 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Die DAS der KVen nehmen die Daten der Leistungserbringer an, überprüfen diese und pseudonymisieren die leistungserbringeridentifizierenden Daten. Anschließend leiten die DAS der KVen die Daten an die Vertrauensstelle weiter. Die Vertrauensstelle führt die programmspezifische Pseudonymisierung der versichertenidentifizierenden Daten vor. Die oKFE-Auswertungsstelle nimmt Daten ausschließlich über die Vertrauensstelle entgegen. Der Eingang der Daten wird mit einer Empfangsbestätigung an die Vertrauensstelle und einem Datenflussprotokoll an die DAS der KV quittiert. Für die Übermittlung von Daten an die oKFE-Auswertungsstelle und die Quittierung mittels Datenflussprotokoll muss die DAS der KV bei der oKFE-Auswertungsstelle registriert sein. Die Registrierung ist per E-Mail bei der oKFE-Auswertungsstelle zu beantragen. Das Datenflussprotokoll wird passwortverschlüsselt an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Damit die Leistungserbringer ihre Daten spezifikationskonform dokumentieren und übermitteln können, sind die Hersteller in der Pflicht, ihre Dokumentationssoftware entsprechend der IQTIG-Spezifikationen für die Beurteilungen der oKFE-Programme zu aktualisieren.
Für die Evaluation der oKFE-Programme werden Basisinformationen aus den nach § 284 Absatz 1 SGB V erhobenen und gespeicherten Sozialdaten der Krankenkassen sowie Informationen zum Einladungswesen benötigt. Für den Datenfluss der Krankenkassen an die oKFE-Auswertungsstelle übernimmt die unabhängige Vertrauensstelle die Rolle der Datenannahmestelle (DAS). Eine gesonderte Registrierung bei der oKFE-Auswertungsstelle ist daher nicht notwendig. Die Vertrauensstelle pseudonymisiert die krankenkassen- und personenidentifizierenden Daten und übermittelt die Informationen anschließend an die oKFE-Auswertungsstelle. Der Eingang der Daten wird mit einer Empfangsbestätigung quittiert. Das IQTIG entwickelt und veröffentlicht auch für diesen Daten- und Informationsfluss die technischen Spezifikationen.
Die oKFE-Auswertungsstelle verwendet eigene von den QS-Verfahren unabhängige Schlüssel. Dabei unterscheiden sich zum einen die Schlüssel für die Testinstanzen und die Schlüssel für die Produktivinstanzen. Zum anderen unterscheiden sich die Schlüssel der beiden Programme Darmkrebs (DK) und Zervixkarzinom (ZK).
Sie finden die Schlüssel bei den Servicedateien des IQTIG.